Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Für B2B-Leistungen, die unter der Marke Suchantwort angeboten und erbracht werden.
Stand: 5. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn („Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“). Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
Darstellungen, Preise und Leistungsbeschreibungen auf suchantwort.de sind grundsätzlich unverbindliche Informationen und kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt durch individuelle Beauftragung und Annahme, Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Angebots zustande. Das Absenden eines Kontaktformulars oder die Nutzung des kostenlosen AntwortChecks führt nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags.
3. Leistungsgegenstand
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektauftrag oder einer sonstigen Leistungsbeschreibung. Leistungen können insbesondere GEO-/AI-Search-Beratung, Audits, Content- und Strukturarbeit, technische Optimierung, Monitoring, SEO, Workshops, redaktionelle Leistungen und Software-/Webentwicklungsleistungen umfassen.
Der Auftragnehmer schuldet nur ausdrücklich vereinbarte Leistungen. Ergebnisse externer Suchmaschinen, KI-Systeme, Plattformen oder Modelle liegen nicht vollständig im Einflussbereich des Auftragnehmers. Bestimmte Rankings, Nennungen, Zitate, Leads, Umsätze oder Reichweiten werden daher nicht garantiert, sofern sie nicht ausdrücklich als geschuldeter Erfolg vereinbart wurden.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
5. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen gegenüber dem vereinbarten Umfang und zusätzliche Leistungen werden vor Umsetzung inhaltlich und – soweit relevant – hinsichtlich Aufwand, Preis und Terminwirkung abgestimmt. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht keine Pflicht zur unentgeltlichen Erbringung zusätzlicher Leistungen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bei laufenden Leistungen kann monatliche Abrechnung im Voraus oder nach Leistungsperiode vereinbart werden.
Notwendige und vorab abgestimmte Fremdkosten, Lizenzen, Medienbudgets oder Leistungen externer Anbieter sind nicht enthalten, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
7. Termine und Leistungshindernisse
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse sowie Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, Drittanbieter oder externe Plattformen verschieben betroffene Termine angemessen. Der Auftragnehmer informiert über erkennbare wesentliche Verzögerungen.
8. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit eine Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Auftraggeber die Leistung innerhalb angemessener Frist nach Bereitstellung und teilt konkrete wesentliche Mängel mit. Unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
9. Nutzungsrechte
Soweit im Auftrag nichts anderes geregelt ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Rechte an vorbestehenden Tools, Frameworks, Bibliotheken, Methoden, generischen Komponenten und Know-how verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Rechte Dritter und Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.
10. Inhalte, Rechte Dritter und Freigaben
Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Marken, Bilder und sonstige Materialien im vereinbarten Umfang genutzt werden dürfen. Vor Veröffentlichung von Inhalten, die einer Kundenfreigabe bedürfen, ist der Auftraggeber für die fachliche und rechtliche Endfreigabe verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Rechtsprüfung vereinbart wurde.
11. Drittplattformen und KI-Systeme
Für Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Richtlinien, Indexierung oder Ausgabeentscheidungen externer Systeme wie Suchmaschinen, KI-Plattformen, Hostinganbieter oder APIs übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Änderungen solcher Systeme können Anpassungen an vereinbarten Maßnahmen erforderlich machen.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen angemessen vertraulich. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung.
13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für laufende Leistungen gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Referenz oder die Nutzung von Marken/Logos erfolgt nur, wenn dies vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig und beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.